gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche insgesamt auf einem Grundstück gebaut werden dürfen. Sie ist im Bebauungsplan festgelegt. Beispiel GFZ 0,6 heißt: Auf einem 1.000 Quadratmeter großen Grundstück dürfen maximal insgesamt 600 Quadratmeter Wohnfläche gebaut werden.