bildet die Summe der Flächen aller Vollgeschosse eines Gebäudes, gleichbedeutend der Bruttogeschoßfläche. Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Nebenanlagen wie Balkone, Loggien und Terrassen können, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind, unberücksichtigt bleiben.