Garantiezeit - Baulexikon Begriffsdefinition


Garantiezeit

heißt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche gegen den Bauunternehmer oder Bauträger bezüglich etwaiger Baumängel.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Leistungsabnahme und beträgt bei Bauwerken - geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) - fünf Jahre, bei vereinbarter Geltung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) zwei Jahre. In diesem Zeitraum muss der Unternehmer für seine Leistung einstehen und für Mängel haften.

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