Bereitstellungszinsen können auf einen zugesagten, noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag anfallen. Häufig beginnt ihre Berechnung nach einer vertraglich festgelegten bereitstellungszinsfreien Zeit.
Verzögerungen beim Bau können dadurch zusätzliche Kosten verursachen. Für den Angebotsvergleich zählen deshalb nicht nur Sollzins und Effektivzins, sondern auch Abrufbedingungen und Bereitstellungszinsregelungen.
Verwandte Begriffe: Effektivzins
Quellen und weiterführende Hinweise: BW-Bank: Allgemeine Informationen zum Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Stand der Bearbeitung: 28.10.2026.