Effektivzins - Baulexikon Begriffsdefinition


Effektivzins

Der Effektivzins gibt den Preis für einen Kredit prozentual vom tatsächlich erhaltenen Betrag für eine einjährige Nutzung an. Für die Ermittlung des Effektivzinses werden folgende Faktoren berücksichtigt:
  • Nominalzins
  • Zinssollstellungstermine
  • Tilgung
  • tilgungsfreie Zeiträume
  • Disagio
  • Bearbeitungsgebühr
  • Verwaltungsbeiträge
  • Kreditvermittlerkosten
  • abweichende Tilgungsverrechnungen zu den Zahlungsterminen
  • inhaltlich noch nicht feststehende Änderungen in den Konditionen während der Laufzeit
  • Bereitstellungszinsen
  • Aufwendungen für Versicherungen
  • Ansparleistungen für Bausparverträge
  • Kontoführungsgebühren und ähnliches

0