Zukunftsfähige Energie: Flüssiggas

Das Heizungsgesetz verpflichtet alle, die bauen oder modernisieren möchten, zur Nutzung erneuerbarer Energien. Seit dem Ende der Ampelregierung im November 2024 ist jedoch von Anpassungen oder gar seiner Abschaffung die Rede. Dabei steht unabhängig von der neuen Bundesregierung und ihren Plänen für das GEG fest: Um das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung in Deutschland ab spätestens 2045 zu erreichen, braucht es regenerative Energien. Das biogene Flüssiggas Futuria Propan des Versorgers Primagas zählt zu den Erneuerbaren und ist eine bewährte, bezahlbare und flexible Option für eine Wärmeversorgung mit Zukunft.
Ob konventionell oder biogen: Flüssiggas ist nicht wassergefährdend und damit ideal für Wasserschutzgebiete und Hochwasser-Regionen. (Foto: epr/PRIMAGAS/Jürgen Nobel)
Ob konventionell oder biogen: Flüssiggas ist nicht wassergefährdend und damit ideal für Wasserschutzgebiete und Hochwasser-Regionen. (Foto: epr/PRIMAGAS/Jürgen Nobel)
Futuria Propan wird aus nachwachsenden Rohstoffen und organischen Rest- und Abfallstoffen gewonnen. Weil es chemisch identisch mit konventionellem Flüssiggas ist, können beide in denselben Anlagen verwendet werden – in gewöhnlichen Gasbrennwertheizungen, die sich millionenfach bewährt haben. Beides lagert netzunabhängig vor Ort in oberirdischen oder erdgedeckten Tanks. Das ist vor allem dort ideal, wo keine öffentliche Netzversorgung besteht. Ob in einem Wohnhaus oder einem gewerblich genutzten Objekt: Mit Flüssiggas sorgen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer darum besonders in ländlichen Gebieten zukunftsorientiert für Heizwärme und Warmwasser. Bleibt das Heizungsgesetz in seiner jetzigen Form bestehen, können sie mit Flüssiggas bis 2045 jederzeit alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Mit einer Gasbrennwerttherme und 65 % biogenem Futuria Propan lässt sich GEG-konform heizen, sofern die Wärmeplanung der zuständigen Kommune abgeschlossen ist. Steht die Planung aus, kann der regenerative Anteil schrittweise erhöht werden, was im Vergleich zu einem Start mit 65 % erneuerbarer Energie günstiger ist: Berechnungen von Primagas zufolge kann ein stufenweiser Anstieg des erneuerbaren Anteils die Energiekosten innerhalb von 16 Jahren um bis zu 25 % reduzieren. Außerdem erfordert Flüssiggas meist keine nennenswerten Umbauten im oder am Haus. Passt die neue Regierung das Heizungsgesetz an, bleiben alle, die mit Flüssiggas heizen, weiterhin auf der sicheren Seite.

Quelle: PRIMAGAS Energie GmbH / EPR

07.01.2026

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