Auf dieses Zeichen lässt sich „bauen“
Überwachungen für das Bauwesen
Die BMF zeichnet im Sinne des RAL seit vielen Jahren für Prüfungen und Überwachungen bestimmter RAL Gütezeichen im Bauwesen verantwortlich. Sie überwacht den Holzhausbau, den Stahlsystembau, die Holzrohelementherstellung, die mobilen Raumsysteme und den Bereich Fertigkeller. „Wir zertifizieren je nach Gebäudetyp mittels unterschiedlicher Prüfungen. Im Erfolgsfall wird das Bestehen dieser Prüfungen mit dem jeweiligen Gütezeichen bescheinigt“, schließt Bauer. BMF/RSÜber die BMF
Die BMF ist vom RAL als Gütegemeinschaft anerkannt und somit berechtigt, diverse RAL Gütezeichen zu führen. Sie verleiht die Gütezeichen „Holzhausbau“ (RAL-GZ 422), „Holzrohelementherstellung“ (RAL-GZ 421), „Stahlsystembauweise“ (RAL-GZ 613) und „Mobile Raumsysteme“ (RAL-GZ 619). Außerdem übernimmt die BMF die Überwachungen für die Gütegemeinschaft Fertigkeller, die das gleichnamige Gütezeichen (RAL-GZ 518) verleiht. Als anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach LBO und BauPVO führt die BMF Fremdüberwachungen auf nationaler und europäischer Ebene durch. Zertifiziert werden die Bauprodukte Holztafelelemente, Nagelplattenbinder, Vollholz mit rechteckigem Querschnitt, Schwalbenschwanzverbindungen und Bausätze für Gebäude aus Holz.01.07.2018
Hausbaunews
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