BDF: Vergaberecht bremst moderne Bauweisen

„Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, aus Rekordschulden Rekordinvestitionen zu machen. Damit diese Mittel spürbar bei den Menschen ankommen, braucht es ein Vergaberecht, das Bauinvestitionen wirklich beschleunigt. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bleibt allerdings weit hinter den eigenen Ankündigungen zurück.
BDF: Vergaberecht bremst moderne Bauweisen – Parlament muss nachbessern. Foto: Pixabay.com
BDF: Vergaberecht bremst moderne Bauweisen – Parlament muss nachbessern. Foto: Pixabay.com
Der sogenannte Losgrundsatz verpflichtet öffentliche Auftraggeber dazu, Ausschreibungen in zahlreiche Einzelaufträge aufzuteilen. Dieses Vorgehen erschwert serielles, modulares und systemisches Bauen erheblich – obwohl gerade diese Bauweisen dazu beitragen, dringend benötigte Projekte schneller und effizienter umzusetzen. Dass die Bundesregierung an dieser zentralen Stelle keine Verbesserungen vorsieht, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar.

Wir appellieren an die Regierungskoalitionen, im weiteren parlamentarischen Verfahren rechtssichere Möglichkeiten für Gesamtvergaben von Bauprojekten zu schaffen. Denn eine moderne Mittelstandspolitik sollte alle Ansätze fördern, die Innovation, Produktivität und regionale Wertschöpfung stärken – und sie sollte sicherstellen, dass wichtige Investitionen endlich vorankommen.“

Hintergrund

Nach geltendem Recht (§ 97 Abs. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) müssen öffentliche Auftraggeber Bauvorhaben grundsätzlich in mehrere Teil- oder Fachlose aufteilen.

Für Unternehmen, die Gebäude ganzheitlich planen und fertigen, ist das ein strukturelles Hindernis: In der Praxis können sie sich kaum auf einzelne Teilaufträge bewerben, obwohl sie die Gesamtleistung effizient erbringen könnten. Der BDF fordert daher eine sachgerechte Flexibilisierung des Losgrundsatzes, die mehr Rechtssicherheit für Gesamtvergaben schafft und so das serielle, modulare und systemische Bauen nicht von vornherein ausschließt.








 

07.11.2025

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