GEG: Das müssen Bauherren wissen

Das Chaos rund um die energetischen Anforderungen von Bestands- und Neubauten hat ein Ende: Die bisherigen 3 Regelwerke werden zu einem zusammengeführt. Am 1. November 2020 ist das Gebäude-Energie-Gesetz in Kraft getreten. Hier erfahren Sie die wichtigsten Neuerungen und was Bauherren über das GEG wissen müssen.
Das GEG ist seit dem 01.11.2020 in Kraft - was hat sich für den privaten Hausbau geändert? Foto: pixabay.com
Das GEG ist seit dem 01.11.2020 in Kraft - was hat sich für den privaten Hausbau geändert? Foto: pixabay.com
Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) – wer blickt da noch durch? Wie gut, dass diese ab 01. November außer Kraft getreten sind und fortan in einem neuen Regelwerk vereint sind: dem „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugnis in Gebäuden“ – besser bekannt unter dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG). Damit schaffen Bund und Länder ein einheitliches Anforderungssystem für Neubauten und Bestandsgebäude, welches sowohl die Energieeffizienz als auch Anforderungen für Erneuerbare Energien berücksichtigt.

Was ist neu?

Das GEG setzt die EU-Gebäuderichtlinie um, die unter anderem für Neubauten ab 2021 das Niedrigstenergiehaus als Standard festlegt. So möchte man einen möglichst sparsamen Einsatz von Energie und die zunehmende Nutzung Erneuerbarer Energien unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit durchsetzen.

Trotz unzähliger Paragrafen fällt allerdings auf: Viel Neues gibt es im GEG nicht! Weder für Neubauten noch für Bestand wurde eine Verschärfung der bisherigen energetischen Anforderungen beschlossen. Ein Vorteil für die Hausbaubranche und Massivhausunternehmen wie Town & Country Haus: Der bisherige Standard der EnEV 2016 bleibt weiterhin bestehen und eine Anpassung der Haustypen ist nicht nötig.

Allerdings muss das nicht so bleiben: Im §9 des GEG hat man eine Überprüfung des Gesetzes im Jahr 2023 festgelegt, welche dazu dienen kann, die Anforderungen anzuheben.

Gibt es Änderungen gegenüber den alten Regelwerken, so liegen diese im Detail. Ein Beispiel: Bei den Wärmeschutzanforderungen eines Neubaus entfällt die Nachweispflicht des gebäudetypologisch abgeleiteten Transmissionswärmeverlust. In Zukunft muss nur noch ein vom Referenzgebäude abgeleiteter Transmissionswärmeverlust nachgewiesen werden.

Des Weiteren legt das GEG, wie auch schon das EEWärmeG, eine Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien im Neubau fest und stellt als Erfüllungsoptionen die Solarthermie, Wärmepumpen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wie Brennstoffheizung sowie Fern- & Abwärme zur Wahl. Der Unterschied zum EEWärmeG: Auch gebäudenah erzeugter Strom gilt zukünftig als Erfüllungsoption.

Verbot von Öl- & Kohleheizungen ab 2026

Die größten Neuerungen sind wohl das Verbot von Öl- und Kohleheizungsanlagen ab 2026 und die obligatorische Energieberatung. Ersteres ist im §72 festgelegt und betrifft sowohl Neubau als auch Bestand. Dabei werden in dem Gesetz allerdings zahlreiche Ausnahmen festgelegt. So ist wohl die Möglichkeit der Weiterführung einer alten Öl- oder Kohleheizung als Hybridheizung geplant.

Eine obligatorische Energieberatung hingegen wird bei wesentlichen Renovierungen oder beim Verkauf von Ein- oder Zweifamilienhäusern Pflicht. Dabei muss ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis des Gebäudes mit einer laut §88 GEG zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person erfolgen. Dabei hat man die freie Wahl unter den Energieberatern. Das Beratungsgespräch muss unentgeltlich erfolgen.

Das müssen Bauherren wissen

Zwischen den drei alten Regelwerken und dem neuen hat man eine Übergangsregelung geschaffen. Dabei werden Bauvorhaben, bei denen der Bauantrag oder der Antrag auf Zustimmung der Bauanzeige bis zum 31.10.2020 vorliegen, nach den bisherigen Anforderungen von EnEV und EEWärmeG beurteilt. Bauvorhaben, deren Bauantrag bzw. Antrag auf Zustimmung einer Bauanzeige ab 01.11.2020 vorliegen, müssen die Anforderungen des GEG erfüllen.

Sie können sich unter Transmissionswärmeverlust oder gebäudenah erzeugtem Strom nichts vorstellen? Unerfahrene Bauherren sind bei Town & Country Haus gut aufgehoben. Unsere regionalen Baupartner kennen sich mit dem neuen Gebäude-Energie-Gesetz gut aus und können Sie daher bestens beraten. Wenn Sie mit Town & Country Haus bauen, begleiten wir Sie auf jedem Schritt ins Eigenheim und bieten Ihnen ein Zuhause, das garantiert den Ansprüchen des GEG entspricht.

Quelle: Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH

24.12.2020

Hausbaunews

Passgenaue Metallfassaden: Präzision ...

Die Metallfassaden Fertigung gehört zu den anspruchsvollsten Disziplinen im modernen Fassadenbau. Wer ein Gebäude mit einer individuellen Metallfassade ausstatten möchte, steht vor einer Reihe von ...

Fliesenflächen im Wohnbereich

Fliesen sind heute deutlich mehr als ein funktionaler Bodenbelag für Küche und Bad. Mit ihren vielfältigen Designs eignen sie sich für nahezu jeden Wohnraum und setzen dort stilvolle Akzente. 3D- ...

Wie viel Haus kann ich mir leisten? ...

Schon vor dem ersten Spatenstich sollte Ihr Haus zumindest auf dem Papier stehen – idealerweise nicht als unbezahlbares Traumschloss. Spätestens beim Finanzierungsplan muss klar sein, wie die ...

Werte erhalten: Holzböden richtig ...

Ein warmer Holzboden unter den Füßen – für viele ist das der Inbegriff von Wohnlichkeit. Denn Holz wirkt natürlich, fühlt sich auch barfuß gut an und verleiht jedem Raum eine behagliche ...

Strom sparen im Alltag: Kleine ...

Steigende Strompreise bringen viele Haushalte finanziell an ihre Grenzen. Doch oft reichen schon wenige Veränderungen im Alltag, um die Stromkosten spürbar zu senken. In vielen Wohnungen verstecken ...

Bausparen, ETF oder Tagesgeld?

Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden braucht Zeit. Für das notwendige Eigenkapital sparen deutsche Haushalte im Schnitt rund 14 Jahre – das hat das Kieler Institut für Weltwirtschaft ...

Musterhäuser

LifeStyle 13.07 S

Preis ab
119.999 €
Fläche
107,00 m²
Jettenbach

Preis ab
467.635 €
Fläche
117,00 m²
SUNSHINE 144 V6

Preis ab
398.143 €
Fläche
143,46 m²
Dreamline-E-123 E3

Preis
auf Anfrage
Fläche
123,60 m²
Wien

Preis
auf Anfrage
Fläche
140,00 m²
VIO 400 MH Köln

Preis
auf Anfrage
Fläche
161,00 m²

0