Heizen mit Holz: Neue Vorgaben für Schornsteine
So soll durch private Holzöfen mehr Feinstaub entstehen als durch den Straßenverkehr. Vor allem durch den unsachgemäßen Betrieb oder veraltete Technik werden unnötig viele Emissionen durch Schornsteine in die Luft geblasen.
Höhere Schornsteine, weniger Emissionen?
Bereits 2015 wurden, infolge einer Novelle der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BISchV), die Grenzwerte für den Staub- und Kohlenmonoxidausstoß von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen angehoben. Schritt für Schritt sollen so alte Öfen nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Besonders emissionsarme Kaminöfen, die unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten liegen, können sich Hersteller mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ zertifizieren lassen. Entsprechende Vergabekriterien wurden im Dezember 2019 von der unabhängigen Jury „Umweltzeichen“ beschlossen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze ist zuversichtlich: „Gerade in Regionen, wo das Heizen mit Holz besonders beliebt ist, können die Behörden somit effektiver gegen die Feinstaubbelastung vorgehen, indem beispielsweise nur noch der Betrieb von Anlagen mit dem Umweltzeichen erlaubt wird.“
Doch das reicht dem Bundesrat nicht: Er will der Luftverschmutzung nun mit verschärften Vorgaben für Schornsteine entgegentreten. Schon seit längerem fordern die Länder neue Vorgaben für deren Höhe und Position. Im Dezember 2018 beschloss der Bundesrat, dass Schornsteine bei neu installierten oder wesentlich geänderten Anlagen firstnah angeordnet sein und den First um mindestens 40 cm überragen müssen. Durch den besseren Abtransport der Abgase in der freien Luftströmung soll die Geruchs- und Staubbelästigung in Wohngebieten reduziert werden.
Teure Umrüstungen drohen
Für Hausbesitzer, die ihre Holzfeuerung austauschen wollen, kann das bedeuten, dass sie auch ihren Schornstein entsprechend verlängern müssen - manchmal sogar um mehrere Meter. Die Kosten für den Umbau betragen schätzungsweise bis zu 5.000 Euro. Kritik kommt vor allem von den Verbänden und Ofenherstellern: Sie befürchten, dass Anlagenbetreiber dann lieber auf eine Modernisierung verzichten oder zu fossilen Energieträgern wechseln, anstatt in den Kaminzug zu investieren.
Über die besseren Ableitbedingungen nach 1. BIMSchV wird derzeit zwischen der Bundesregierung und den Ländern verhandelt, ein entsprechender Referentenentwurf befindet sich in Arbeit. Die neuen Regelungen sollen laut Bundesumweltministerium dieses Jahr verabschiedet werden.
02.04.2020
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