VPB warnt: Bauherren sollten sich Zugang zur eigenen Baustelle nicht verwehren lassen
Es liegt auf der Hand: GU und GÜ müssen während der Bauzeit Zutritt zum Grundstück der Bauherren haben, damit sie dort arbeiten und ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihren Auftraggebern, den Bauherren, erfüllen können. Der Bauunternehmer hat außerdem ein Interesse daran, seine Leistung vor Vandalismus, Diebstahl und anderen Gefahren zu schützen. Dazu braucht er ein eingeschränktes Hausrecht.
Nach Beobachtungen der bundesweit im VPB-Netzwerk tätigen Sachverständigen schießen in jüngster Zeit einige Baufirmen über das Ziel hinaus: Sie hindern nicht nur ungebetene Gäste am Betreten der Baustelle, sondern auch die Bauherren selbst. „Wir kennen inzwischen Fälle, in denen sich die Baufirma über die AGB im Vertrag das Hausrecht auf dem Grundstück der Bauherren für die Dauer der Bauzeit einräumen lässt“ konstatiert Dipl.-Ing. (FH) Marc Ellinger, Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden. „Bauherren sollen so keine Möglichkeit haben, den Baufortschritt an ihrem eigenen Haus zu prüfen und ihre Baustelle regelmäßig zu besichtigen.“
„So eine AGB ist regelmäßig unwirksam, jedenfalls wenn Abschlagszahlungen vereinbart sind“, konstatiert VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag, „denn damit entfällt die Chance, den Baufortschritt regelmäßig vom unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen – und bei festgestellten Mängeln entsprechende Beträge zurückzubehalten. Die Baufirma kontrolliert sich sonst in diesen Fällen ausschließlich selbst.“
„Selbstkontrolle funktioniert aber nicht“, konstatiert Bauherrenberater Ellinger, „das wissen wie aus jahrzehntelanger Erfahrung.“ Wenn nicht kontrolliert wird, bleiben bauliche Mängel unentdeckt. Sie verschwinden zunächst unter Putz und Estrich. Bis sie zu Tage treten ist meist die Gewährleistungsfrist verstrichen, und die Bauherren bleiben auf den Schäden sitzen. „Außerdem“, ergänzt Holger Freitag, „sind die Bauherren immer noch dafür verantwortlich, den GU oder GÜ auf Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten stichpunktartig zu überwachen. Auch das bedingt ein Betretungsrecht.“
Was können Bauherren tun? Sie sollten ihren Bauvertrag vor der Unterschrift von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen, empfiehlt der VPB. Dabei fallen nicht nur fehlende Aussagen zu Baukonstruktion und Ausstattung oder eine fehlende Brandschutzplanung auf, sondern auch, wenn die Baufirma versucht, sich das Hausrecht zu sichern und damit den Bauherren den Zutritt zum eigenen Grundstück verwehren will.
„Darauf sollten sich Bauherren nicht einlassen“, betont Marc Ellinger, „denn im schlimmsten Fall wird sich die Firma weigern, den Schlüssel herauszugeben, bevor die Schlussrechnung vollständig bezahlt wurde.“ Die Unwirksamkeit der AGB schreckt die Firmen erfahrungsgemäß nicht von ihrem Missbrauch ab.
„Anders liegt der Fall übrigens beim Bauträger“, erläutert der VPB-Vertrauensanwalt. „Da benötigen die Bauherren ein eingeschränktes Betretensrecht, denn sie begeben sich ja auf fremden Boden! Zwar ist bei Abschlägen ein Betretens- und Kontrollrecht im Bauträgervertrag ohne ausdrückliche Regelung eigentlich zwingend anzunehmen. Um Streitereien im Rahmen von Abschlagszahlungen vorzubeugen, sollte hier aber eine ausdrückliche Regelung in den notariell beurkundeten Vertrag aufgenommen werden“.
Marc Ellinger rät beim GU- oder GÜ-Vertrag: „Wenn Bauherren das Hausrecht überhaupt vorübergehend an den Bauunternehmer abtreten, dann nur mit der Einschränkung, dass dies ausdrücklich nicht gilt gegenüber den Bauherren selbst und gegenüber den von ihnen benannten Personen.“ Bauherren, so lautet eine weitere VPB-Empfehlung, sollten in so einem Fall auch sicherstellen, dass sie einen oder sogar mehrere Schlüssel bekommen, damit sie und ihr Berater jederzeit Zugang zur Baustelle haben.
02.01.2020
Hausbaunews
Beim Hausbau zeigt sich ein verändertes Entscheidungsverhalten: Bauinteressierte kalkulieren genauer, vergleichen intensiver – und setzen ihr Budget gezielter ein. Der Fertighaushersteller ...
Die besten Lüftungssysteme für ...
Fertighäuser erfüllen alle wichtigen Kriterien für den energieeffizienten Hausbau. Auch das Belüftungssystem spielt eine wichtige Rolle. Zwar lassen sich Fertighäuser mit Terrasse, Glastüren ...
Kommt die Trendwende auf dem ...
2025 war für viele Bau- und Kaufinteressierte das Jahr des Realismus: realistische Erwartungen und sachliche Bewertungen statt Luftschlösser. Jetzt deutet viel auf eine Trendwende hin. Der ...
Wohnungs- und Häusermarkt in ...
Der Immobilienmarkt in Ostdeutschland befindet sich spürbar in Bewegung. Wohnungssuchende profitieren derzeit von einer erhöhten Angebotsdichte: Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Wohnungs- und ...
Die letzten Meter zum eigenen Fertighaus
Nach monatelanger Bauzeit rückt der Einzug ins neue Fertighaus endlich in greifbare Nähe. Die Aufregung steigt, doch gerade jetzt ist besondere Sorgfalt gefragt. Die finale Bauphase erfordert ...
Haas Fertigbau erhält TOP 100 Siegel
Der Lohn für herausragende Innovationskraft. Die Haas Fertigbau GmbH ist mit dem TOP 100 Siegel 2026 ausgezeichnet worden. Damit gehört das Unternehmen zu den innovativsten Mittelständlern ...