Stromanbiete müssen Kunden ziehen lassen

Viele Stromanbieter werden ihre Kunden in der Vorweihnachtszeit anschreiben. Geschenke dürfen Verbraucher jedoch nur selten erwarten. Auch in diesem Jahr könnten die Preise trotz sinkender EEG-Umlage und niedriger Börsenpreise steigen und die Briefe der Anbieter transparent oder versteckt die Preiserhöhungen mitteilen. Verbraucher können dann allerdings ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und den Anbieter wechseln. Dass Unternehmen sich im Umgang mit einer Kündigung teils rechtswidrig verhalten, bestätigt auch ein aktuelles Urteil gegen die Stadtwerke Schorndorf (LG Stuttgart vom 09.10.20, Az. 31 O 38/20 KfH).  
Die Verbraucherzentrale zeigt, wie Stromanbieter versuchen, ihre Kunden um jeden Preis zu halten. Foto: pixabay.com
Die Verbraucherzentrale zeigt, wie Stromanbieter versuchen, ihre Kunden um jeden Preis zu halten. Foto: pixabay.com
Viele Jahre war Frau N. Kundin bei den Stadtwerken. Die letzte Preiserhöhungsrunde nahm sie zum Anlass, nach günstigeren Alternativen zu suchen. Besonders ärgerlich: Bei der Recherche stellte sie außerdem fest, dass Neukunden beim selben Anbieter Strom zu deutlich besseren Konditionen erhielten. Sie kündigte und suchte sich einen neuen Anbieter. Doch wider Erwarten war der Wechsel damit nicht beendet: Obwohl sie keine Einwilligung dazu gegeben hatte, rief der alte Anbieter Frau N. an und bat sie, ihr ein neues Angebot schicken zu dürfen. N. war einverstanden, nahm das neue Angebot jedoch nicht an. Trotzdem erhielt sie wenige Tage später vom neuen Anbieter ein Schreiben, dass der Wechsel nicht stattfinden könne, weil sie noch ein Jahr bei ihrem alten Anbieter gebunden sei. Dieser hatte die Sonderkündigung schlichtweg ignoriert.

KEIN FAIRER UMGANG MIT VERBRAUCHERN

„Wir erleben in unserer Beratung regelmäßig, dass Anbieter mit mehr oder weniger legalen Mitteln versuchen, ihre Kunden zu halten,“ sagt Matthias Bauer, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Neben unerlaubten Anrufen zur Kundenrückgewinnung und abgelehnten Kündigungen sind versteckte Preiserhöhungen und verschleierte Hinweise auf das Sonderkündigungsrecht in den Schreiben der Anbieter ein großes Problem.

Im Falle der ignorierten Kündigung von Frau N. mahnte die Verbraucherzentrale den Anbieter zunächst ab. Da dieser keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, erhob die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht Stuttgart. Dieses urteilte im Sinne der Verbraucherin (Versäumnisurteil vom 9.10.2020, Az. 31 O 38/20 KfH, noch nicht rechtskräftig). 

GUT VORBEREITET AUF DAS NÄCHSTE SCHREIBEN

Da viele Stromanbieter zum Jahreswechsel ihre Preise erhöhen und sie Verbraucher mindestens sechs Wochen vor der Erhöhung darüber informieren müssen, rechnet Matthias Bauer bald mit der nächsten Welle von Preiserhöhungsschreiben. Er fürchtet, dass viele Anbieter die gesunkene EEG-Umlage und die niedrigen Börsenpreise nicht an die Verbraucher weitergeben. „Umso wichtiger ist es, dass Verbraucher die Post vom Stromanbieter in den nächsten Wochen ganz genau lesen“, sagt er. Denn oft verschleiern Anbieter die Erhöhung zwischen blumigen Werbetexten und nicht selten ist der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht gut versteckt. Doch gerade das ist wichtig, denn „Verbraucher haben bei Preiserhöhungen das Recht, ihren Vertrag bis zum Tag vor der Erhöhung zu kündigen und sich einen günstigeren Anbieter zu suchen“, so der Energieexperte. Preise vergleichen kann sich aber auch dann lohnen, wenn der Preis nicht oder nur moderat steigt, denn langjährige Kunden haben oft teurere Tarife als neue. Worauf Verbraucher beim Wechsel sonst noch achten sollten, erklärt die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite und in einem kostenlosen Online-Seminar.

LINKS ZUM THEMA

  • „Wenn die Preise heimlich steigen“. Untersuchung zu Preiserhöhungsschreiben: www.vz-bw.de/node/52701
  • Pressemeldung „Faire Preise für Verbraucher“: www.vz-bw.de/node/52766
  • Artikel „So läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ab“: www.vz-bw.de/node/10645
  • Online-Seminar „Stromanbieterwechsel – so geht’s“ am 24. November 2020: www.vz-bw.de/node/48656
  • Durchleuchtet. Der Verbraucherfunk: Podcast „Rund um den Anbieterwechsel“ mit Matthias Bauer: www.vz-bw.de/node/37032

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

27.12.2020

Hausbaunews

Wellness im eigenen Garten: Was bei der ...

Beim Bau eines Fertighauses konzentriert man sich zunächst auf Grundriss, Fassade und Innenausstattung. Der Garten fristet dagegen oft ein Schattendasein, trotz seiner späteren Bedeutung für die ...

Visign for Style 22 eröffnet neue ...

Mit der „Visign for Style 22“ setzt Viega neue Maßstäbe für die ästhetische Badgestaltung. Die WC-Betätigungsplatte ist in einem außergewöhnlich breiten Spektrum von dreizehn Farben und drei ...

Sonnenschutz im Wintergarten: ...

Ein Wintergarten ist für viele Hausbesitzer das absolute Highlight des Eigenheims. Er erweitert den Wohnraum direkt ins Grüne, fängt das natürliche Tageslicht optimal ein und schafft selbst an kühlen ...

Frage: Wie viel Haus kann ich mir ...

Die Preise für Neubauten sind in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen – durch höhere Baukosten und Zinsen. Trotzdem gibt es Möglichkeiten für preisbewusste Käuferinnen und Käufer, den Wunsch nach ...

Magazin für kleine Wohnformen

Tiny Houses, Modulhäuser und andere Kleinwohnformen bieten neue Möglichkeiten, Wohnraum anders zu denken und zu gestalten. Das Jahresmagazin Kleiner Wohnen 2026/2027 informiert über aktuelle ...

Pfusch am Bau – wie private Bauherren ...

Klagen über Pfusch am Bau hört man häufig und dies nicht ohne Grund. Denn einen mangelfreien Bau gibt es praktisch nicht. Die Häufigkeit der Mängel variiert mit der Qualität der Planung. Die meisten ...

Musterhäuser

NEO 311 MH Wuppertal

Preis
auf Anfrage
Fläche
157,00 m²
Poschmann

Preis ab
370.000 €
Fläche
137,70 m²
VarioCorner 156

Preis
auf Anfrage
Fläche
156,00 m²
Edition S 239

Preis ab
493.057 €
Fläche
239,07 m²
Life Oberrot

Preis ab
357.000 €
Fläche
152,00 m²
CONCEPT-M 169 Fellbach

Preis ab
554.687 €
Fläche
192,87 m²

0