Eine Zwischenfinanzierung überbrückt einen zeitweiligen Kapitalbedarf bis zu einem erwarteten Mittelzufluss oder einer späteren Finanzierung. Entscheidend sind verlässliche Ablösung, Laufzeit und Kosten. Die Bezeichnung allein beweist keine gesicherte Endfinanzierung. Risiken verzögerter Verkaufserlöse oder Auszahlungen sollten vor Vertragsabschluss berücksichtigt werden.
Verwandte Begriffe: Laufzeit
Quellen und weiterführende Hinweise: BGB § 488: Darlehensvertrag; BGB § 489: Kündigungsrechte bei Darlehen. Stand der Bearbeitung: 28.10.2026.