Wohnfläche wird nach einer festgelegten Berechnungsmethode aus den zugehörigen Flächen ermittelt. Nach Wohnflächenverordnung beeinflussen unter anderem lichte Höhen und die Art der Fläche die Anrechnung; Balkone zählen regelmäßig nur anteilig. Keller und Garagen sind grundsätzlich anders zu behandeln als Wohnräume. Die Berechnungsgrundlage sollte bei jedem Angebot genannt sein.
Quellen und weiterführende Hinweise: Wohnflächenverordnung: insbesondere §§ 2–4. Stand der Bearbeitung: 28.10.2026.