Verzugszinsen können bei Zahlungsverzug auf Geldforderungen entstehen. Voraussetzungen und Höhe richten sich nach den einschlägigen Regeln, insbesondere nach Art des Geschäfts und Beteiligung von Verbrauchern. Sie sind von vertraglichen Sollzinsen zu unterscheiden. Ein Zahlungsziel oder eine Mahnung ist jeweils im rechtlichen Zusammenhang zu beurteilen; bloße Verspätung erklärt nicht jeden Anspruch.
Quellen und weiterführende Hinweise: BGB § 288: Verzugszinsen. Stand der Bearbeitung: 28.10.2026.