Der Verkehrswert beziehungsweise Marktwert einer Immobilie beschreibt den unter gewöhnlichen Marktverhältnissen zum Bewertungsstichtag erzielbaren Preis. Rechtliche und tatsächliche Eigenschaften sind zu berücksichtigen; ungewöhnliche persönliche Verhältnisse bleiben außer Betracht.
Er ist von Beleihungs-, Steuer- und Versicherungswerten zu unterscheiden. Eine bloße Preisvorstellung im Angebot ist kein Verkehrswertgutachten.
Quellen und weiterführende Hinweise: BauGB § 194: Verkehrswert. Stand der Bearbeitung: 28.10.2026.