Verkehrswert - Baulexikon Begriffsdefinition


Verkehrswert

Der Verkehrswert beziehungsweise Marktwert einer Immobilie beschreibt den unter gewöhnlichen Marktverhältnissen zum Bewertungsstichtag erzielbaren Preis. Rechtliche und tatsächliche Eigenschaften sind zu berücksichtigen; ungewöhnliche persönliche Verhältnisse bleiben außer Betracht.

Er ist von Beleihungs-, Steuer- und Versicherungswerten zu unterscheiden. Eine bloße Preisvorstellung im Angebot ist kein Verkehrswertgutachten.

Quellen und weiterführende Hinweise: BauGB § 194: Verkehrswert. Stand der Bearbeitung: 28.10.2026.


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