Umschuldung ersetzt eine bestehende Finanzierung durch einen neuen Kredit oder eine andere Vertragsstruktur. Sie kann innerhalb eines Instituts oder durch Wechsel erfolgen. Ersparnis und Risiken hängen von Zinsen, Restlaufzeit, Sicherheiten und Wechselkosten ab. Mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und Kündigungsrechte müssen vor einer Ablösung geprüft werden.
Verwandte Begriffe: Vorfälligkeitsentschädigung · Kredit
Quellen und weiterführende Hinweise: BGB § 502: Vorfälligkeitsentschädigung; BGB § 489: Gesetzliches Kündigungsrecht. Stand der Bearbeitung: 28.10.2026.