Tilgungsaussetzung - Baulexikon Begriffsdefinition


Tilgungsaussetzung

Bei einer Tilgungsaussetzung wird die laufende Rückzahlung des Darlehenskapitals vorübergehend oder nach vereinbartem Modell ausgesetzt. Häufig soll ein anderes Produkt später die Rückzahlung ermöglichen. Zinsen können weiter anfallen. Ertrag und Verfügbarkeit der Rückzahlungsquelle müssen kritisch geprüft werden; eine Finanzierungslücke bleibt möglich.

Quellen und weiterführende Hinweise: BGB § 488: Darlehensvertrag; BGB § 489: Kündigungsrechte bei Darlehen. Stand der Bearbeitung: 28.10.2026.


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