Selbstbau bezeichnet die eigenständige Herstellung von Bauleistungen durch Bauherren. Planung, Genehmigung und technische Anforderungen gelten trotzdem. Realistische Zeit- und Kostenansätze sowie geeignete Fähigkeiten sind erforderlich. Sicherheitsrelevante und bestimmte technische Arbeiten benötigen Fachkunde. Zuständigkeiten gegenüber Lieferanten und Fachfirmen sollten eindeutig festgelegt sein.
Quellen und weiterführende Hinweise: BG BAU: Private Bauhelferinnen und Bauhelfer. Stand der Bearbeitung: 28.10.2026.