Schwarzarbeit - Baulexikon Begriffsdefinition


Schwarzarbeit

wird verrichtet, wenn jemand wirtschaftliche Vorteile in erheblichem Umfang durch die Ausführung von Dienst- oder Werkleistungen erzielt, obwohl er seine Leistungen nicht der Steuer und sonstigen Sozialabgaben unterwirft. Sowohl derjenige, der Schwarzarbeit leistet, als auch derjenige, der Schwarzarbeiter beauftragt, handelt ordnungswidrig und kann mit Geldbußen bestraft werden.

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