ist eine zusätzliche Sicherheit für den Darlehensgeber und deckt den Darlehensrestbetrag ab. Das hat zur Folge, dass mit fortschreitender Versicherungsdauer die Höhe des Versicherungsbeitrages abnimmt. Für die Gewährung von Bauspardarlehen ist der Abschluß einer Risikolebensversicherung meistens obligatorisch. Sie sichert die Angehörigen im Falle des Todes des Versicherten ab.