Reine Wohngebiete dienen nach Baunutzungsverordnung dem Wohnen. Bestimmte weitere Nutzungen können allgemein oder ausnahmsweise zulässig sein. Der Bebauungsplan und die maßgebliche Verordnungsfassung können die Einordnung beeinflussen. Daraus folgt weder völlige Geräuschfreiheit noch die Zulässigkeit jeder kleinen gewerblichen Tätigkeit; das konkrete Vorhaben ist zu prüfen.
Verwandte Begriffe: Bebauungsplan
Quellen und weiterführende Hinweise: BauNVO § 3: Reine Wohngebiete. Stand der Bearbeitung: 28.10.2026.