sind absolute Festpreise. Mit einem derartigen Vertrag gehen Auftragnehmer und Auftraggeber bewußt das Risiko ein, dass Mehr- oder Minderleistungen entstehen, die nicht ausgleichspflichtig sind. Der Pauschalpreis gibt dem Bauherrn eine sichere Kalkulationsgrundlage für die Planung der Baufinanzierung.