Oberflächenwasserabgabe - Baulexikon Begriffsdefinition


Oberflächenwasserabgabe

ist eine öffentliche Grundbesitzabgabe, die in vielen Kommunen zusammen mit der Grundsteuer erhoben wird. Die Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Bebauung und der Befestigung des einzelnen Grundstücks.

0