Leichtbauwand - Baulexikon Begriffsdefinition


Leichtbauwand

ist eine nichttragende Trennwand. Sie besteht aus einer Holz- oder Metallständerkonstruktion, die mit Gipskarton-, Gipsfaser- oder Spanplatten verkleidet wird. Um die Wärme- und Schalldämmung zu verbessern, wird der Zwischenraum mit Dämmaterial ausgefüllt. Eine wirksame Schalldämmung kann jedoch nicht erreicht werden, da den Wänden das erforderliche Gewicht fehlt. Leichtbauwände sind schnell montiert. Sie eignen sich besonders im Zuge der Altbaumodernisierungen für eine neue Grundrißgestaltung, denn aufgrund ihres geringen Gewichts können sie in den meisten Fällen auch auf Holzbalkendecken errichtet werden. Metallständerkonstruktionen gibt es auch als Installationswände.

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