Kaltdach - Baulexikon Begriffsdefinition


Kaltdach

ist ein belüftetes, zweischaliges Dach. Zwischen Wärmedämmung und Dachdeckung befindet sich ein Luftzwischenraum mit Be- und Entlüftungsöffnungen. Diese Öffnungen werden an den Dachrändern angeordnet und dienen dem Zweck, Feuchtigkeit abzuleiten. Kaltdächer sind in der Regel Steildächer.

0