Hochparterre bezeichnet ein Erdgeschoss, dessen Fußboden deutlich über dem angrenzenden Gelände liegt. Das kann beispielsweise einen darunterliegenden Keller belichten und den Einblick von außen verringern. Zugangsstufen können die Barrierefreiheit beeinträchtigen. Für baurechtliche Höhen- und Geschossfragen sind die tatsächlichen Maße maßgeblich, nicht die Bezeichnung im Exposé.