Grunderwerbsteuer - Baulexikon Begriffsdefinition


Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällt beim Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken an. Sie ist eine Ländersteuer und damit je nach Bundesland in unterschiedlicher Höhe fällig. Zur Zeit beläuft sie sich auf 3,5% - 6,5% der Bemessungsgrundlage.

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