Gewährleistung - Baulexikon Begriffsdefinition


Gewährleistung

bedeutet die Garantie für Bauleistungen, zu der der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet ist. Grundlage bildet einmal das BGB (Planungsrecht), nach dem eine fünfjährige Gewährleistungspflicht besteht. Außerdem gilt je nach Vereinbarung die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) mit einer zweijährigen Gewährleistungspflicht. Schäden, die innerhalb des Gewährleistungszeitraums entstehen, müssen kostenlos behoben werden. Es gilt das Verursacherprinzip. Die Schadensanzeige muss vom Bauherrn schriftlich, am besten per Einschreiben, demjenigen Unternehmen angezeigt werden, das den Schaden verursacht hat. Gleichzeitig muss die Nachbesserung verlangt werden.

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