Geländer - Baulexikon Begriffsdefinition


Geländer

sind für alle Treppen, die mehr als drei Stufen besitzen, sowie für alle Balkone vorgeschrieben. Die Geländerhöhe muss mindestens 90 Zentimeter betragen, die Geländersprossen dürfen höchstens 15 Zentimeter auseinanderliegen.

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