Garage - Baulexikon Begriffsdefinition


Garage

Eine Garage ist ein überdachter und umschlossener Raum zum Abstellen von Fahrzeugen. Bau- und Grenzabstandsregeln sowie mögliche Verfahrensfreiheit richten sich nach Landesrecht und örtlichen Vorgaben. Nicht jede Garage benötigt ein identisches Genehmigungsverfahren. Zu planen sind unter anderem Zufahrt, Lüftung, Entwässerung und sichere elektrische Ladeinfrastruktur.

Verwandte Begriffe: Entwässerung · Lüftung

Quellen und weiterführende Hinweise: Beispiel Nordrhein-Westfalen: Landesbauordnung, Stand 01.09.2026; andere Länder gesondert prüfen; Beispiel Nordrhein-Westfalen: Verfahrensfreie Vorhaben. Stand der Bearbeitung: 28.10.2026.


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