Der Fertigstellungstermin bezeichnet den vertraglich bestimmten Zeitpunkt, zu dem die geschuldete Leistung fertig sein soll. Er ist nicht automatisch identisch mit Einzug, Übergabe oder Abnahme.
Im Verbraucherbauvertrag sind verbindliche Angaben zur Fertigstellung oder Bauzeit erforderlich. Folgen von Verzögerungen und Vertragsstrafen hängen von den gesetzlichen Voraussetzungen und wirksamen Vereinbarungen ab.
Quellen und weiterführende Hinweise: BGB § 650k: Vertragsinhalt und Fertigstellungsangaben. Stand der Bearbeitung: 28.10.2026.