Fälligkeitsdarlehen - Baulexikon Begriffsdefinition


Fälligkeitsdarlehen

ist eine Form der Kreditvergabe mit besonderer Rückzahlungsvereinbarung im abgeschlossenen Kreditvertrag: Es wird einerseits ein fester Tilgungssatz festgeschrieben, andererseits die Fälligkeit der Darlehensrestschuld zu einem festen Termin bestimmt. Es bedarf dann keiner zusätzlichen Kündigung des Darlehens. Der Kredit ist somit zu einem beiden Vertragspartnern im voraus bekannten Termin fällig.

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