Erschließungskosten - Baulexikon Begriffsdefinition


Erschließungskosten

sind Kosten für Leistungen, die für den Bau eines Hauses notwendig sind, die aber außerhalb des Baugrundstücks liegen, wie beispielsweise die Wasserversorgungs- und die Abwasserleitungen, Telefon, Gas und Strom. Für die Anschlüsse ist die Gemeinde zuständig. Der Grundstückseigentümer wird allerdings nach kommunaler Gebührenordnung an den Kosten beteiligt.

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