Erbbaurecht - Baulexikon Begriffsdefinition


Erbbaurecht

ist das veräußerliche, vererbliche und dingliche Recht, auf (oder unter) der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten oder zu besitzen. Der Erbbauberechtigte ist zwar Eigentümer des Bauwerks, das Grundstück wird ihm hingegen nur zur Bebauung und Nutzung überlassen. Das Erbbaurecht gilt für eine vorher bestimmte Zeit.

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