Einkommensgrenze - Baulexikon Begriffsdefinition


Einkommensgrenze

gilt für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage. Maßgebend ist der Gesamtbetrag der Einkünfte des Jahres, für das erstmals dieser Antrag gestellt wird, zusammen mit dem Gesamtbetrag der Einkünfte des vorangegangenen Jahres. Er darf das Einkommen bei Alleinstehenden 120.000 ? und bei Verheirateten 240.000 ? nicht übersteigen.

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