Einfamilienhaus - Baulexikon Begriffsdefinition


Einfamilienhaus

stellt - rechtlich gesehen - ein genehmigtes Bauwerk in einem Wohngebiet dar, das nur eine Wohnung enthält. Es gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es zu gewerblichen oder öffentlichen Zwecken mit benutzt wird und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

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