Garage - Baulexikon Begriffsdefinition


Garage

ist ein abgeschlossener Autostellplatz, der sich im oder am Haus befindet oder als freistehendes Gebäude errichtet werden kann. Wird die Garage nachträglich zum Wohnhaus als Anbau oder freistehend gebaut, ist das Gebäude genehmigungspflichtig und somit ein Bauantrag erforderlich. Die Bedingungen richten sich nach den jeweiligen Landesbauordnungen und sind demnach verschieden. Erfordert das Einfahren in die Garage eine Bordsteinabsenkung, so muss diese gesondert beim Straßenbauamt beantragt und genehmigt werden.

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