Bürgschaft - Baulexikon Begriffsdefinition


Bürgschaft

ist ein Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger eines Dritten (z.B. Kreditnehmer), in dem sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des Dritten bei dessen Zahlungsunfähigkeit einzustehen.

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