Bauberatung - Baulexikon Begriffsdefinition


Bauberatung

Der Bauherr sollte beim zuständigen Bauordnungsamt ein Beratungsgespräch führen. Hilfreich ist dabei die Anwesenheit des Architekten, den er mit dem Bauvorhaben beauftragt hat. Die Behörde hat sowohl Anhörungs- als auch Beratungspflicht. Über die kommunalen Behörden hinaus gibt es in den einzelnen Ländern weitere staatliche Beratungsstellen, die auch in Fragen der Baufinanzierung weiterhelfen.

0