Der Bauherr sollte beim zuständigen Bauordnungsamt ein Beratungsgespräch führen. Hilfreich ist dabei die Anwesenheit des Architekten, den er mit dem Bauvorhaben beauftragt hat. Die Behörde hat sowohl Anhörungs- als auch Beratungspflicht. Über die kommunalen Behörden hinaus gibt es in den einzelnen Ländern weitere staatliche Beratungsstellen, die auch in Fragen der Baufinanzierung weiterhelfen.