Ein Aufmaß erfasst Maße und Mengen von Bauleistungen oder bestehenden Bauteilen. Es dient beispielsweise der Planung, Mengenermittlung und Abrechnung nach Einheitspreisen. Auch verdeckte Leistungen sollten rechtzeitig dokumentiert werden.
Welche Aufmaß- und Abrechnungsregeln gelten, ergibt sich aus dem Vertrag und den einbezogenen technischen Regelwerken. Ein Pauschalpreis macht das Aufmaß nicht für jeden Zweck entbehrlich.