Architektenvertrag - Baulexikon Begriffsdefinition


Architektenvertrag

Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Architekten, der die Verantwortung für die Entwurfs- und Entwicklungsarbeiten für ein bestimmtes Bauprojekt übernimmt. Der Vertrag enthält in der Regel Bestimmungen über die Art der Dienstleistungen, die durch den Architekten erbracht werden, die Zahlungsbedingungen, die Verfahren für Änderungen und Ergänzungen sowie die Dokumentation und Aufzeichnung der Arbeiten.

Der Vertrag kann im Prinzip sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden. Empfehlenswert ist jedoch in jedem Fall die schriftliche Form. Grundlage des Architektenvertrags ist die sogenannte Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die je nach Gebäudeart und Schwierigkeit des Objekts die Höhe des Architektenhonorars festlegt. Besonders wichtig ist die Vereinbarung über den genauen Leistungsumfang. Fertige Vertragsformulare erleichtern die inhaltliche Ausgestaltung.

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