Anliegerbeitrag - Baulexikon Begriffsdefinition


Anliegerbeitrag

Der Anliegerbeitrag ist in der Regel ein einmaliger Beitrag, der von dem Eigentümer des Grundstücks an die Stadt oder Gemeinde gezahlt wird. Dieser Beitrag soll die Kosten für die Erschließung des Grundstücks decken, wie z.B. Straßenbau, Wasser- und Abwasseranschlüsse, die Erstellung von Gehwegen, Kanalisationen oder andere öffentliche Einrichtungen.
Dem Zeitpunkt der Fälligkeit muss nicht gleichzeitig die Erschließung folgen.

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