Zinsberechnung führt zu Unsicherheit bei Hausbauern 

Bisher konnte der Effektivzins dem Hausbauer eine Orientierung geben, welche monatlichen Kosten auf ihn zukommen. Doch dieser Effektivzins geriet bei Finanzfachleuten zunehmend in Kritik, was ein neues Gesetz unerlässlich machte. Doch die neuen Regelungen zur Baufinanzierung sind für den Verbraucher noch undurchsichtiger, denn er hat keine Kostenkontrolle mehr. Auch der Wettbewerb wird durch das Gesetz zunehmend verzerrt.
Bisher sorgte Effektivzins für Transparenz

Wer sich bisher ein Haus bauen und finanzieren wollte, der konnte sich auch über die anfallenden Kosten für das Vorhaben informieren. Der sogenannte "anfängliche Jahreszins" wurde auf Basis der Zinsdauer und der Zinsbelastung berechnet. Ebenfalls beinhaltete dieser Wert die Gebühren für den Abschluss eines Kreditvertrages. Dadurch hatte der zukünftige Eigenheimbesitzer die Möglichkeit, verschiedene Angebote zu vergleichen, denn zumindest für die ersten Jahre konnten die Kosten berechnet werden. Seit dem 11. Juni 2010 gilt allerdings ein neues Gesetz zum EU-Verbraucherkredit. Dieses Gesetz erhöht die Intransparenz, denn die Kreditnehmer haben keinen Einblick mehr in die Kostenbelastung bis zur Tilgung des Kredits. Der Hausbauer weiß nach diesem Gesetz nicht, wie hoch der Zins nach der Zinsbindung ausfällt. Die einzige Möglichkeit der Verbraucher liegt darin, eine Vermutung über die Entwicklung der Zinsen in der Zukunft zu treffen. Wenige Kreditanbieter gehen immerhin noch einen seriösen Weg, denn sie nehmen den Durchschnittszins der vergangenen Jahre, um die zukünftige Entwicklung zu berechnen. Doch dieser Zustand ist in höchstem Maße unbefriedigend, wie auch der Fachmann für Baufinanzierung in der Verbraucherzentrale Bremen Hartmut Schwarz anmerkt.

Neues Gesetz aus Brüssel

Auch die Berechnung des bisherigen Effektivzins stand ständig in der Kritik. Die Berechnungen seien selbst für Finanzfachleute undurchsichtig gewesen. Allenfalls die Finanzmathematiker blickten durch die komplizierten Berechnungen durch. Dass die zuständigen Finanzfachleute die falschen Schlüsse aus den Berechnungen zogen, machte es auch für den Kunden immer schwerer, die Thematik zu verstehen. Ein neues Gesetz war aus der Sicht der Finanzfachleute unumgänglich. Vorschläge, einen Zinssatz für die Anschlussfinanzierung festzulegen, können nicht umgesetzt werden. Keiner kann heute sagen, wie hoch der Zinssatz in 5 bis 10 Jahren sein wird. Der Zinssatz würde fiktiv festgelegt werden. Er gibt dem Verbraucher zwar eine genaue Zahl, jedoch funktioniert dieser Zinssatz nur in der Theorie. Es fehlt der Erkenntnisgewinn, denn auch der Finanzexperte kann keine Auskünfte über die Vorteilhaftigkeit eines solches fiktiven Effektivzinses geben.

Verbraucherschützer kritisieren neue Regelung

Sowohl Verbraucherschützer, als auch Finanzberater kritisieren die Gesetzeslücke. Nicht nur die Verbraucher müssen diese Intransparenz akzeptieren. Die Möglichkeit, dass Wettbewerbsverzerrungen entstehen, ist ebenfalls sehr groß. Diese Kritik kommt von dem Koblenzer Finanzprofessor Heinrich Bockholt. In einem Zeitraum von 25 Jahren, der die typische Laufzeit eines Kredits angibt, berechnet der Effektivzins keinen eventuellen Wechsel des Kunden zu einer anderen Bank ein. Das bedeutet, dass dem Kunden keine Entschädigung für Vorfälligkeiten zukommt. Die Bearbeitungsgebühren für die restliche Laufzeit würden dem Kunden auch nach einem Wechsel noch zur Last fallen. Der Kunde verliert dadurch eine Menge Geld. Nach dem alten Gesetz würden ihm die Bearbeitungsgebühren nach einem Wechsel erstattet werden. Kreditinstitute, wie die Deutsche Bank, locken ihre Kunden aber mit günstigeren Konditionen. Dadurch tappen die Hausbauer in eine schwerwiegende Kostenfalle, denn die günstigen Angebote sind attraktiver, als die Angebote anderer Wettbewerbsteilnehmer.

Maßnahmen der Verbraucher

Damit die Hausbauer nicht in diese Kostenfalle tappen, sollten sie sich Hilfe in einer Verbraucherzentrale holen. Ebenfalls ist es sinnvoll, sich die Meinung eines unabhängigen Finanzberaters einzuholen. Dieser kann die Fallen in der Berechnung des Effektivzinses aufdecken, sodass sich der Verbraucher ein anderes Angebot ansehen kann. Die anfallenden Gebühren für einen Berater sind dann immer noch geringer, als die eventuell anfallenden Kosten für nicht in Anspruch genommene Bearbeitungsgebühren bei einem Wechsel des Kreditinstitutes. Für die monatliche Belastung benötigt ein Finanzberater Angaben zum Zinssatz und zur Zinsbindung sowie die Restschuld, die am Ende der Zinsbindung noch vorhanden ist. Hiermit kann der Finanzberater zwar nicht die unterschiedlichen Zinsbindungen berechnen. Dem Kunden wird damit aber eine transparente Kostenaufstellung zur Orientierung gegeben.

Deutsche Bank lehnt Vorwürfe ab

Bockholts Kritik, dass der Effektivzins fehlerhaft dargestellt würde, stößt auf keine Zustimmung. Sowohl die Aufsichtsbehörden, als auch die Deutsche Bank selbst sehen keinen Grund zur Sorge. Eine Mitteilung des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt teilte dem Finanzprofessor mit, dass es keinen Punkt gäbe, der die inhaltlichen Vorgaben zur Preisverordnung nicht berücksichtigt. Eine Überprüfung der Berechnung zum Effektivzins wurde durch ein unabhängiges Finanzinstitut durchgeführt. Diese Überprüfung hätte ergeben, dass die Vorgehensweisen zur Berechnung ordnungsgemäß sind. Dieses Ergebnis überzeugt den Finanzprofessor Bockholt nicht, sodass er sich mit seiner Kritik an die Politik wandte. Auch die Kritik der Verbraucherzentrale soll überprüft werden. Hartmut Schwarz erklärt, dass eine Durchsichtigkeit in der EU-Richtlinie nicht mehr gegeben ist. Die Verbraucher können die Angebote nicht mehr vergleichen. Die Kritik fordert eine Größe, die dem Hausbauer eine Kostenorientierung gibt, wenn der effektive Jahreszins keine Aussagen mehr treffen kann. Was die Zukunft bringt, ist offen. Nun nimmt sich das Wirtschaftsministerium der Sache an und überprüft noch einmal die kritisierten Berechnungen der Banken.

Informationen für Verbraucher:

Quelle: a.h.

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