Vorschriften des Bebauungsplanes richtig deuten

Ein eigenes Haus ist der Traum vieler, verspricht es doch einen zumindest beständigen Wert im Alter und eine Rendite darüber hinaus, wenn man sich danach doch dafür entscheidet, zur Miete zu wohnen. Das Fertighaus weist alle wichtigen Merkmale auf, die insbesondere eine kostengünstige Möglichkeit dafür darstellen, schon früh für eine Barrierefreiheit zu sorgen.
In Deutschland aber gilt der sogenannte Bebauungsplan, wo haargenau beschrieben ist, mit welchen Eigenschaften, Maßen und Ausbauten ein Haus zu errichten ist und was verboten ist. Nicht selten wird diesem Aspekt zu wenig Bedeutung zugemessen, dabei gab und gibt es fortlaufend Fälle, wo Bauten auf das erlaubte Maß zurechtgestutzt werden müssen oder gleich ganz abzureißen sind.

Wir geben Ihnen eine Auskunft darüber, wie die Angaben entsprechend zu lesen sind.

Gemeinde ist zuständig

Die Gemeinde ist gemäß Grundgesetz dafür zuständig, Flächennutzungspläne zu erstellen und damit vorzugeben, in welchem Rahmen Neubauten entstehen dürfen. Mit dem Fertighaus hat man problemlos die Möglichkeit, diesen Bestimmungen und denen des BauGB und der BauNVO entsprechend Rechnung zu tragen - Infos zum Fertighaus und Preisen unter www.bautipps.de.

Interessant sind vor allem die sogenannten Abstandsflächen, die dann entstehen, wenn es beim Baugrundstück um eine Baulücke handelt. Regelmäßig sind Pläne der Eigentümer sind gänzlich umzusetzen, da die Größe demnach beschränkt ist. Als Abstandsfläche gilt das Maß zwischen Außenwand und Grundstücksgrenze, um zum Teil auch Nachbarn die Gewissheit zu geben, dass ausreichend Freiraum eingehalten wird. Je nach Bauordnungsrecht des Bundeslandes geht man vom 0,4 bis einfachen Maß der Außenwandhöhe des zu errichtenden Gebäudes aus, wobei anzumerken ist, dass diese Bestimmungen auch über eine Baulast im Grundbuch geregelt sein können. Wenn Sie in einem Mischgebiet bauen möchten, also einer Kombination aus gewerblicher und privater Nutzung, können Sonderregeln gelten.

Die Bauweise im Blick

Des Weiteren wird mit der sogenannten Grundflächenzahl (GRZ) festgelegt, welche Ausmaße das zu errichtende Bauwerk haben darf. Ein GRZ von 0,45 beispielsweise sagt aus, dass maximal 45 Prozent der gegebenen Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Teilweise schränkt dies die Verwirklichung des Traumhauses eklatant ein, wobei in jedem Fall mit dem Bauunternehmen Rücksprache gehalten werden muss, um derlei Anforderungen auch zu erfüllen.

Außerdem von Belang ist die Anzahl der Vollgeschosse sowie die vorgeschriebene Gebäudehöhe, wobei für den privaten Bereich eher entscheidend ist, welche Geschossflächenzahl (GFZ) erlaubt ist. Daran nämlich lässt sich die zulässige Quadratmeterzahl ausmachen, die insgesamt möglich ist. Dasselbe in Grün, wobei zum Beispiel eine GFZ von 0,80 aussagt, dass die Fläche höchstens 80 Prozent der Grundstücksfläche ausmachen darf.

Quelle: p.r.

Hausbaunews

Fingerhut Haus: Bis auf den Millimeter planbar!

Ein Fertighaus wird nicht selten mit einer standardisierten Lösung „von der Stange“ verbunden. Fingerhut Haus zeigt, dass Fertighäuser bis auf den Millimeter genau individuell gestaltbar sind ...

Bodenbelag und Wohlgefühl hängen eng zusammen

Der Fußbodenbelag trägt entscheidend dazu bei, ob ein Ferienhaus einladend wirkt oder eher nicht. Er beeinflusst wesentlich das Gesamtbild, nimmt aber auch Einfluss auf weitere wichtige Faktoren im ...

Hauskauf: Über diese 5 Stolperfallen sollten Sie ...

Die Immobilienpreise sinken, Bestandsgebäude sind wieder erschwinglich und können somit zu Ihrem neuen Traumzuhause werden. Allerdings benötigen diese oftmals ein wenig Instandsetzung vor Bezug. ...

Elektroarbeiten gehören immer in die Hände von ...

Angesichts gestiegener Handwerkerkosten versuchen viele Hauseigentümer und Bauherren, kleinere Instandhaltungsarbeiten oder Reparaturen im und am Haus selbst zu erledigen. Keine Frage, mit ...

Sitzfenster und Hundedusche: Trends 2024

Wer ein eigenes Haus baut, möchte sich Freiräume schaffen und eigene Ideen verwirklichen. Moderne Fertighäuser bieten nicht nur effiziente Gebäudetechnik und ein gesundes Wohnklima, sondern auch ...

Gute Gründe für ein Eigenheim

Der Kauf eines Eigenheims markiert oft einen bedeutenden Meilenstein im Leben vieler Menschen. Es ist nicht nur eine finanzielle Entscheidung, sondern auch eine emotionale Investition in die Zukunft ...

Musterhäuser

Wezenäcker 148

Preis ab
269.000 €
Fläche
148,00 m²
CELEBRATION 139 V2 L

Preis ab
362.573 €
Fläche
138,70 m²
Individual (Gregorini)

Preis ab
490.000 €
Fläche
140,00 m²
Edition B 136

Preis ab
282.285 €
Fläche
135,76 m²
FamilyStyle 24.01 S

Preis ab
190.999 €
Fläche
214,00 m²
SENTO 504 K S130

Preis
auf Anfrage
Fläche
163,00 m²

0